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OLG Düsseldorf, 09.10.1980 - 6 WF 191/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1564 ff; ZPO § 114; BRAGO § 122
Armenrecht; Beurteilung der Erfolgsausichten in Ehescheidungsverfahren. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 265
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 13.08.1980 - 6 WF 117/80
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.1980 - 6 WF 191/80
Folglich umfaßt der Auftrag, den der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Beiordnung in einer Ehesache annimmt, die Aufgabe, über den eigentlichen Prozeßauftrag (zum Beispiel das Scheidungsverfahren) hinaus im Rahmen der anhängigen Ehesache eine gütliche Einigung über die in § 122 Abs. 3 S. 1 BRAGO genannten Gegenstände zu versuchen, also entsprechende Informationen entgegenzunehmen, Vergleichsverhandlungen zu führen, und eine erzielte Einigung vor Gericht protokollieren zu lassen, soweit letzteres sinnvoll und möglich ist (vgl. Senatsbeschluß JurBüro 1981, 70 mwN).
- OLG Jena, 04.01.2018 - 1 WF 713/17
Verfahrenskostenhilfe für das Ehescheidungsverfahren
Die Besonderheiten des Scheidungsverfahrens bringen es vielmehr mit sich, dass eine Erfolgsaussicht schon dann zu bejahen ist, wenn ein durch anwaltliche Tätigkeit verfolgbares Verfahrensziel erkennbar ist (OLG Köln, FamRZ 1982, 1224; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 265; OLG Jena, FamRZ 1998, 1179) bzw. der Gegner seine Lage darin verbessern kann und will (OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 5; OLG Saarbrücken, FamRZ 1985, 723). - OLG Jena, 21.10.1997 - WF 145/97
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …
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